Servie für Neuwagen

"Service auch für Neuwagen in der Garantiezeit… dürfen wir das?",

eine Frage, die uns oft gestellt wird.

Zur Klärung: Für alle Automarken sichert Ihnen die GVO 1400/2002 der EU, unterstützt durch den Gesetzgeber nach §§ 433 ff. BGB, die Möglichkeit, an Neufahrzeugen Service-, Wartungs-, Reparatur- und Inspektionsarbeiten zu erbringen, ohne dass der Fahrzeughalter seine Gewährleistungsansprüche/ Garantie gegenüber dem Fahrzeughersteller verliert.

Voraussetzung ist jedoch, dass diese Arbeiten, wie in unserem Betrieb, ausschließlich nach Herstellervorgaben durchgeführt werden!

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Werner Bollwinkel GmbH   Haferwende 44   28357 Bremen - Horn Lehe
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